Reiseversicherung
Reiseschutz ist wichtig
Wer hilft, wenn es unterwegs mal nicht nach Plan läuft? Wer weiß, wie viel Schutz auf Reisen wirklich nötig ist? Wer sorgt dafür, dass Krankheit nicht den Urlaub vermiest? Wie viel Versicherung braucht man für einen Kurztrip? Wie kommt man nach Hause, wenn der Zubringerflug Verspätung hat und Sie Ihren Anschlussflug verpassen? Wir empfehlen Ihnen den Spezialisten zum Thema Reiseversicherungen, der auf diese Fragen eine passende Antwort parat hat. Egal, ob Sie privat oder geschäftlich verreisen, die ERV sorgt dafür, dass Sie mit einem sicheren Gefühl unterwegs sind.
Die Antragsunterlagen für Ihre Reiseversicherung erhalten Sie zusammen mit unserer Buchungsbestätigung. Die Reiseversicherung der ERV können Sie aber auch direkt online abschließen.
Reiserücktritt / Reiseabbruch
Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer Reise. Gegen dieses und andere Risiken sollten Sie sich in jedem Fall absichern, um keine teuren Stornokosten zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen den Spezialisten ERV zum Thema Reiseversicherungen, der Ihnen maßgeschneiderte Produkte zur Absicherung Ihrer Reise bietet.
Reisekranken-Versicherungen
Das absolute Muss auf Reisen ist der Schutz bei Krankheit oder Unfall. Egal, ob Sie einen Arzt auf Sardinien suchen oder gar ein Krankenhaus in Bangkok – vertrauen Sie auf die Erfahrung unseres Partners ERV, der im Ernstfall schnell und unbürokratisch hilft und die Heilbehandlungskosten übernimmt.
RundumSorglos-Schutz
Sie wollen maximale Sicherheit für den optimalen Urlaub und das zum minimalen Preis? Dann sind die Reiseversicherungs-Pakete unseres Partners ERV die ideale Lösung. Der RundumSorglos-Schutz beinhaltet:
- Reiserücktritts-Versicherung
- Reiseabbruch-Versicherung
- Reisegepäck-Versicherung
- Reisekranken-Versicherung
- RundumSorglos-Service
Damit können Sie sich wirklich entspannt zurücklehnen: vor, während und nach der Reise.
Mehr Infos zu Reiseschutz-Paketen finden Sie hier: Jetzt die Reiserücktritts- Versicherung der ERV online buchen
Insolvenz-Versicherung
Bei allen Reisen über € 100,- Reisepreis ist die Insolvenzversicherung gem. § 651 k BGB im Reisepreis eingeschlossen.
Eine Insolvenzversicherung ist nicht vorgeschrieben bei Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung einschließen.